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Antrag auf Akteneinsicht/Auskunft

Hinweise
 

Allgemein

Die Behördenakten stehen grundsätzlich nicht jedermann zur Einsicht zur Verfügung. Dies ergibt sich schon aus Gründen des Datenschutzes. Derjenige, der Akteneinsicht begehrt, muss deshalb grundsätzlich ein begründetes Interesse an der Einsicht/Auskunft nachweisen.
 

In laufenden Verwaltungsverfahren erhalten Beteiligte Akteneinsicht im Umfang von Art. 29 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG). Nichtbeteiligten sowie Beteiligten an einem bereits abgeschlossenen Verwaltungsverfahren kann Akteneinsicht nur in Einzelfällen bei Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt werden. Um dies prüfen zu können, ist das Formular „Antrag auf Akteneinsicht/Auskunft“ auszufüllen.
 

Einsicht in Bauakten können Sie demnach unter Verwendung dieses Formulars schriftlich mit entsprechender Begründung und gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr beantragen. Bei erfolgreichem Antrag wird Auskunft gewährt bzw. mit Ihnen ein Termin für die Akteneinsicht im Landratsamt vereinbart.
 

Kosten

Auskünfte aus den Bauakten und Ablichtungen aus den Akten sind gebührenpflichtig.
Die Gebühren werden nach dem bayerischen Kostengesetz erhoben und betragen für die Einsicht 1 Euro je Akte, mindestens aber 10 Euro.


Für Ablichtungen fallen zusätzliche Gebühren an.

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Landsberg am Lech bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO.

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

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