oder anerkennungsfähige andere Nachweise für Antragsteller/in (bei juristischen Personen für gesetzliche Vertretung, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst ist − ist keine gesetzliche Vertretung mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst, muss zumindest eine Betriebsleiterin bzw. ein Betriebsleiter einen entsprechenden Nachweis haben)
Ggf. ergänzen um die Vorlage des Originals zum Abgleich. Alternativ kann eine Nachfrage bei der ausstellenden IHK erfolgen.