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Antrag Motorbootvormerkliste [W0015]

Antrag auf Aufnahme in die Vormerkliste für Sportmotorboote mit Verbrennungsmotor am Ammersee

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Landsberg am Lech bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

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Erst mit Bestätigung des Hinweises zur Datenschutzerklärung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Online-Formular ohne Anmeldung

Hier können Sie das Online-Formular ohne Login ausfüllen und an uns übermitteln.

Formular herunterladen

Hier können Sie das Formular herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten (Antragsteller/in)
Antrag

Es erfolgt zunächst nur eine Eintragung in die Vormerkliste. Die Eintragungsgebühr beträgt einmalig 30 Euro. Die Eintragung begründet kein Recht auf Erteilung einer Genehmigung.
Bitte teilen Sie in Ihrem eigenen Interesse während der Wartezeit eintretende Adressänderungen dem Landratsamt Landsberg am Lech unverzüglich mit, da Sie sonst nicht benachrichtigt werden können, wenn Ihnen eine Genehmigung erteilt werden kann, und Ihr Eintrag deshalb aus der Warteliste gelöscht werden muss.

 

Die Wartezeit bis zur Erteilung einer Motorbootgenehmigung ist nicht absehbar, sie beläuft sich derzeit auf ca. 7-9 Jahre. Die Genehmigung wird auf die Dauer von 5 Jahren erteilt. Eine erneute Eintragung in die Vormerkliste kann frühestens 3 Monate vor Ablauf der Motorbootgenehmigung erfolgen.
Das Motorboot darf nur von dem/der Inhaber/in der Genehmigung betrieben werden. In die Genehmigung können zusätzlich Ehegatten/innen oder Verwandte in gerader Linie als Personen, die das Boot selbständig in Betrieb nehmen dürfen, eingetragen werden, wenn diese nicht bereits selbst in die Vormerkliste eingetragen sind.

 

Die Genehmigung kann nur erteilt werden für die Boote, die nicht länger als 9,00 m sind und deren gesamtzulässige Motorleistung nicht höher ist als 191 kW (260 PS). Außerdem muss für den Motor ein Abgaszertifikat der Stufe 1 Bodenseeschifffahrtsordnung oder eine Zertifizierung nach 94/25/EG in Verbindung mit 2003/44/EG bzw. nach 2013/53/EU vorgelegt werden. Segelboote können nicht als Motorboote zugelassen werden.
Für Oldtimer gibt es besondere Regelungen. Hinweise hierzu finden Sie im Downloadbereich unseres Internetauftritts unter www.landkreis-landsberg.de (Natur und Umwelt/Wasserrecht/Formulare und Merkblätter) oder rufen Sie uns an: Tel. 08191 129-1462.

 

Seit dem 16.06.1998 dürfen neue Sportboote in den Ländern der EG nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine CE-Kennzeichnung tragen und eine schriftliche Konformitätserklärung sowie ein Handbuch (in deutscher Sprache) vorgelegt wird.

 

Nach Zuteilung der Motorbootgenehmigung durch das Landratsamt Landsberg am Lech ist mit dem Freistaat Bayern als Gewässereigentümer, vertreten durch die Staatl. Seeverwaltung, für die Nutzung des Ammersees ein privatrechtlicher Gestattungsvertrag abzuschließen und jährlich ein Wassernutzungsentgelt zu entrichten. Privatrechtliche Gestattungsverträge werden durch die Staatl. Seeverwaltung grundsätzlich nur mit volljährigen Personen abgeschlossen.

Einverständnis bei Minderjährigen

Hiermit erteilen die Eltern bzw. der/die Erziehungsberechtigte/n oder der/die gesetzliche Vertreter/in sein/ihr Einverständnis zu diesem Antrag:

Zustimmung zur elektronischen Antwort

Ich stimme zu, dass mir Antworten in diesem Verfahren im elektronischen Format in mein BayernID-Postfach zugestellt werden dürfen. Steht mir eine neue Nachricht im BayernID-Postfach zur Verfügung, werde ich hierüber per E-Mail benachrichtigt.