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Waffenhandels-/Waffenherstellungserlaubnis [Si0015]

Antrag auf Waffenhandels-/​Waffenherstellungserlaubnis 

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Landsberg am Lech bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen

Erst mit Bestätigung des Hinweises zur Datenschutzerklärung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Online-Formular ohne Anmeldung

Hier können Sie das Online-Formular ohne Login ausfüllen und an uns übermitteln.

Formular herunterladen

Hier können Sie das Formular herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Angaben zum/zur Antragsteller/in
Angaben zum Antrag
Angaben zum Waffenhandelsbetrieb

Vertretungsberechtigte/r

Betriebsleiter/in

Zweigstellenleiter/in

Angaben zum beabsichtigten Waffenhandel

Beschreibung der Waffen- und Munitionsarten, die gehandelt werden sollen

Angaben zur fachlichen Eignung
Angaben zur persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung
Anlagen

Die geforderten Angaben sind erforderlich um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen vorliegen. Die Bearbeitung Ihres Antrages kann nur erfolgen, wenn die Angaben vollständig erteilt werden.


Die Daten werden erhoben nach §§ 7 ff. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) i. V. m. den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften, § 43 Waffengesetz (WaffG). Nach diesen Vorschriften sind Sie zur Angabe der personenbezogenen Daten verpflichtet.

Zustimmung zur elektronischen Antwort

Ich stimme zu, dass mir Antworten in diesem Verfahren im elektronischen Format in mein BayernID-Postfach zugestellt werden dürfen. Steht mir eine neue Nachricht im BayernID-Postfach zur Verfügung, werde ich hierüber per E-Mail benachrichtigt.