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Apothekenbetriebserlaubnis


Antrag auf Apothekenbetriebserlaubnis

gemäß § 1 und § 2 des Gesetzes über das Apothekenwesen

(Apothekengesetz - ApoG)

 

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Landsberg am Lech bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO.

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

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Erst mit Bestätigung des Hinweises zur Datenschutzerklärung ist die Formularbearbeitung möglich.

Hinweis auf erforderliche Unterlagen

Filialgründung einer Apotheke

  • Führungszeugnis Belegart „O“ Filialleiter
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (im Original erforderlich)
  • Approbationsurkunde Filialleiter (beglaubigte Kopie)
  • Bestätigung der Apothekerkammer Filialleiter (im Original erforderlich)
  • Eidesstattliche Versicherung Filialleiter (im Original erforderlich - Formblatt)
  • Ärztliches Zeugnis Filialleiter (Attest vom Hausarzt ist ausreichend)
  • Erklärung weiterer Apotheken in anderen Mitgliedsstaaten (Formblatt)
  • Arbeitsvertrag des Filialleiters (Kopie ausreichend) 
  • Nachweise z. B. Mietvertrag, Grundrisse, Kauf- oder Pachtverträge (Kopie - Formblatt) der Filialapotheke

Betreiberwechsel der Apotheke

Bei mehreren Filialen müssen für jede Filiale ein Filialleiter benannt und die dazugehörigen Unterlagen eingereicht werden.

  • Führungszeugnis Belegart „O“ Hauptapotheker 
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (im Original erforderlich)
  • Approbationsurkunde Hauptapotheker (beglaubigte Kopie)
  • Bestätigung der Apothekerkammer Hauptapotheker (im Original erforderlich)
  • Eidesstattliche Versicherung Hauptapotheker (im Original erforderlich - Formblatt)
  • Ärztliches Zeugnis Hauptapotheker (Attest vom Hausarzt ist ausreichend)
  • Erklärung weiterer Apotheken in anderen Mitgliedsstaaten (Formblatt)
  • Führungszeugnis Belegart „O“ Filialapotheker
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (im Original erforderlich) Filialapotheker
  • Approbationsurkunde Filialapotheker (beglaubigte Kopie)
  • Bestätigung der Apothekerkammer Filialapotheker (im Original erforderlich)
  • Eidesstattliche Versicherung Filialapotheker (im Original erforderlich - Formblatt)
  • Ärztliches Zeugnis Filialapotheker (Attest vom Hausarzt ist ausreichend)
  • Erklärung weiterer Apotheken in anderen Mitgliedsstaaten (Formblatt)
  • Nachweise z. B. Mietvertrag, Grundrisse, Kauf- oder Pachtverträge (Kopie - Formblatt) der Filialapotheke

Filialleiterwechsel in einer Filialapotheke

  • Führungszeugnis Belegart „O“ Filialapothekers
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (im Original erforderlich) des Filialapothekers
  • Approbationsurkunde (beglaubigte Kopie) des Filialapothekers
  • Bestätigung der Apothekerkammer (im Original erforderlich) des Filialapothekers
  • Eidesstattliche Versicherung (im Original erforderlich - Formblatt) des Filialapothekers
  • Ärztliches Zeugnis (Attest vom Hausarzt ist ausreichend) des Filialapothekers
  • Erklärung weiterer Apotheken in anderen Mitgliedsstaaten (Formblatt) des Filialapothekers

Das Formular kann nur abgesendet werden, sofern die entsprechenden Unterlagen hochgeladen wurden.

Format: PDF, JPG, JPEG, PNG (max. Größe: 5 MB)

Um fortzufahren, wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Sie haben die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Sie haben die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

Hier können Sie das Formular ohne Anmeldung ausfüllen und dem Landratsamt Landsberg am Lech per Post zukommen lassen.

Hier können Sie das Formular herunterladen, händisch ausfüllen und dem Landratsamt Landsberg am Lech per Post zukommen lassen.

Ihre Daten
Art des Antrags

Filialgründung einer Apotheke

Daten der Hauptapotheke

Im Falle eines Umzuges geben Sie bitte die jeweils neue Anschrift der betreffenden Apotheke an!

Daten der Filialapotheke

Im Falle eines Umzuges geben Sie bitte die jeweils neue Anschrift der betreffenden Apotheke an!

Daten der neuen Filialleitung

Betreiberwechsel der Apotheke

Daten der Hauptapotheke

Im Falle eines Umzuges geben Sie bitte die jeweils neue Anschrift der betreffenden Apotheke an!

Anschrift der Hauptapotheke
Daten des/der vorhergehenden Apothekers/-in
Daten der zu übernehmenden Filialapotheke
Daten der neuen Filialleitung

Filialleiterwechsel in einer Filialapotheke

Daten der Hauptapotheke

Im Falle eines Umzuges geben Sie bitte die jeweils neue Anschrift der betreffenden Apotheke an!

Daten der Filialapotheke

Im Falle eines Umzuges geben Sie bitte die jeweils neue Anschrift der betreffenden Apotheke an!

Daten des neuen Filialleiters
Daten des Hauptapothekers

Hinweis: Ein Anklicken der Felder und Hochladen der Dokumente ist nicht möglich, da der Antrag ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Bitte fügen Sie dem schriftlichen Antrag die hier genannten Anlagen bei.

Anlagen Filialgründung

Beglaubigte Kopie

Original

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist auch bei vorherigem Upload dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Original

Die Bestätigung der Apothekerkammer ist dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Die Bestätigung der Apothekerkammer ist auch bei vorherigem Upload dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Original

Die Bestätigung der eidesstattlichen Versicherung ist dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Die Bestätigung der eidesstattlichen Versicherung ist auch bei vorherigem Upload dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Attest vom Hausarzt ist ausreichend

Formblatt

Kopie ist ausreichend

 Kopie - Formblatt Filialapotheke

Erforderliche Unterlagen des Hauptapothekers

Original

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist auch bei vorherigem Upload dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Beglaubigte Kopie

Original

Die Bestätigung der Apothekerkammer ist dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Die Bestätigung der Apothekerkammer ist auch bei vorherigem Upload dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Original

Die Bestätigung der eidesstattlichen Versicherung ist dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Die Bestätigung der eidesstattlichen Versicherung ist auch bei vorherigem Upload dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Attest vom Hausarzt ist ausreichend

Formblatt

Erforderliche Unterlagen Filialleiter

Original

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist auch bei vorherigem Upload dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Beglaubigte Kopie

Original

Die Bestätigung der Apothekerkammer ist dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Die Bestätigung der Apothekerkammer ist auch bei vorherigem Upload dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Original

Die Bestätigung der eidesstattlichen Versicherung ist dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Die Bestätigung der eidesstattlichen Versicherung ist auch bei vorherigem Upload dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Attest vom Hausarzt ist ausreichend

Formblatt

Kopie ist ausreichend

 Kopie ist ausreichend / UPL

Anlagen Filialleiterwechsel

Original

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist auch bei vorherigem Upload dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Beglaubigte Kopie

Original

Die Bestätigung der Apothekerkammer ist dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Die Bestätigung der Apothekerkammer ist auch bei vorherigem Upload dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Original

Die Bestätigung der eidesstattlichen Versicherung ist dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Die Bestätigung der eidesstattlichen Versicherung ist auch bei vorherigem Upload dem Landratsamt bei der Beantragung im Original vorzulegen.

Attest vom Hausarzt ist ausreichend

Formblatt

Zustimmung zur Übermittlung elektronischer Dokumente

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

 

Gemäß Art. 25 Satz 1 i. V. m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

Hinweis zum Absenden des Formulars

Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.
Da Sie der elektronischen Antwort zugestimmt haben, bekommen Sie eine Kopie des Antrags zusätzlich in ihr elektronisches Postfach zugestellt.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

Hinweis zum Absenden des Formulars

Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

Hinweis zum Absenden des Formulars

ACHTUNG!
Nach dem Ausfüllen des Formulars wird dieses nicht automatisch an den Fachbereich weitergeleitet.

Eine Kopie des Formulars und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.

Um den Antrag abschließen zu können, müssen Sie den Antrag und die entsprechenden Dateien ausdrucken und unterschrieben an das Landratsamt Landsberg am Lech schicken.

Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.

Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.

 

Bitte unterschreiben Sie das Formular nach dem Drucken hier:


Datum

Ihre Unterschrift