Das Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden kann bei der jeweiligen Wohnsitzbehörde (Rathaus) beantragt werden.
aktuell = nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung
zu beantragen bei Wohnsitzgemeinde; dieses muss vom Bundesamt für Justiz direkt dem Landratsamt Fürstenfeldbruck, Apothekenrecht, zugeleitet werden