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Auskunft zur hochwasserangepassten Ausführung [W0020]

Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung

bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen im Einzelfall

nach § 78 Abs. 5 Satz 1 Buchst. d WHG

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Landsberg am Lech bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

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Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten (Bauherr/in)
Angaben zum Bauvorhaben
Gebäudestandsicherheit
Elektroinstallation, Heizung

In der Überschwemmungsgebietsverordnung kann die Neuerrichtung von Ölheizungen inkl. Heizöltanks im Überschwemmungsgebiet gänzlich untersagt sein. Es sind dann andere Brennstoffe wie Gas oder Pellets zu wählen. Die größten Gebäudeschäden entstehen durch auslaufendes Heizöl.

Schutz des Gebäudes
Sonstige Vorsorgemaßnahmen und Hinweise
  • Die Belange des Hochwasserschutzes müssen in der Planung, in der Bauausführung und in der späteren Nutzung beachtet werden.
  • Im konkreten Einzelfall können über die genannten Auskunftspunkte hinaus auch noch weitere Aspekte für eine hochwasserangepasste Ausführung relevant sein. Diese auf Anforderung der Kreisverwaltungsbehörde nachzuweisen und umzusetzen, liegt in der Verantwortung der Unterzeichnenden.
  • Die Einhaltung der oben genannten Anpassungen an die Hochwassersituation kann Schäden im Hochwasserfall nie gänzlich ausschließen, insbesondere gibt das 100-jährliche Hochwasser keinen Wasserhöchststand an. Es kann bei extremen Ereignissen auch zu höheren Wasserspiegeln kommen.
  • Auch das richtige Verhalten im Hochwasserfall trägt zur Vermeidung und Minimierung von Schäden bei.
  • Jedermann ist gesetzlich nach § 5 Abs. 2 WHG verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminimierung zu treffen.
  • Eine Elementarschadensversicherung ist abgeschlossen, die für Hochwasserschäden aufkommt. Wenn nein: Das Risiko einer Hochwassergefahr und daraus resultierende Schäden sind nicht abgedeckt.
  • Ergänzende Ausführungen zu hochwasserangepassten Bauweisen und Handlungsempfehlungen sind in der Hochwasserschutzfibel ("Hochwasserschutzfibel - Objektschutz und Bauliche Vorsorge" herausgegeben vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (https://www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/Hochwasser/)) zu finden. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Anforderungen an Gebäude, Bauweisen, Konstruktionen, Baumaterialien etc., aber auch aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen des Hochwassers (wie z. B. Dauer von Hochwasserereignissen, mögliche Vorwarnzeiten, Fließgeschwindigkeit) wird es keine Standardlösung geben, sondern immer unabhängig von der Bauweise und den Baumaterialien des Gebäudes auf die individuelle Situation angepasste Konzepte.
  • Weitere Hinweise finden sich auch unter der Rubrik Hochwasser unter www.naturgefahren.bayern.de
  • Über die aktuelle Hochwassersituation und überschwemmungsgefährdete Gebiete können Sie sich auf den
  • UmweltAtlas Bayern - Überschwemmungsgefahren im Themenbereich Naturgefahren
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