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Antrag Vormerkliste Bojenliegeplatz [W0021]

Antrag auf Aufnahme in die Vormerkliste für Bojenliegeplätze
am Ammersee

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Landsberg am Lech bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

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Erst mit Bestätigung des Hinweises zur Datenschutzerklärung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Online-Formular ohne Anmeldung

Hier können Sie das Online-Formular ohne Login ausfüllen und an uns übermitteln.

Formular herunterladen

Hier können Sie das Formular herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten (Antragsteller/in)
Bojenliegeplatz

Bitte beachten:

Liegeplatzwünsche für die Ammersee-Westseite werden ausschließlich unter Vorlage eines der folgenden höchstpersönlichen Belege für den entsprechenden Ortsbezug berücksichtigt:

1. Adresse am Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitzmeldebescheinigung
2. Mitgliedschaft in einem Verein oder der Wasserwacht
3. Auszug aus dem Grundbuch über Grundbesitz
4. Beleg über einen Dauercampingplatz
Ein Anspruch auf einen bestimmten Liegeplatz besteht nicht.

Hinweise

Es erfolgt zunächst nur eine Eintragung in die Vormerkliste. Die Eintragungsgebühr beträgt einmalig 20,00 €. Die Eintragung begründet kein Recht auf Zuteilung einer Boje.

Bitte teilen Sie in Ihrem eigenen Interesse während der Wartezeit eintretende Adressänderungen dem Landratsamt Landsberg am Lech unverzüglich mit, da Sie sonst nicht benachrichtigt werden können, wenn Ihnen eine Boje zugeteilt werden kann, und Ihr Eintrag deshalb aus der Warteliste gelöscht werden muss.

Die Wartezeit bis zur Zuteilung einer Boje ist nicht absehbar, sie beläuft sich derzeit auf ca. 5-7 Jahre. Die Genehmigung wird auf die Dauer von 7 Jahren erteilt. Eine erneute Eintragung in die Vormerkliste kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Bojengenehmigung erfolgen. Die Boje darf nur von dem/der Inhaber/in der Genehmigung mit einem im persönlichen Eigentum stehenden Wasserfahrzeug genutzt werden (höchstpersönliche Nutzung). Eine Untervermietung, auch unentgeltlich, ist nicht gestattet.

Die Bojenzuteilung erfolgt durch die Staatl. Seeverwaltung, die Ihnen dann ein privatrechtliches Bojenplatzrecht im See einräumt. Dafür ist ein jährliches Wassernutzungsentgelt zu entrichten. Vom Landratsamt Landsberg am Lech erhalten Sie nach Zuteilung eine öffentlich-rechtliche Genehmigung für die Bojenanlage. Hierfür wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 100,00 € zuzüglich der Kosten der Zustellung erhoben.

Die Bojenanlage (Bojenkörper, Kette, Bojenstein) ist Ihr Eigentum und von Ihnen zu unterhalten. Bojenverträge werden von der Staatl. Seeverwaltung grundsätzlich nur mit volljährigen Personen (Vollendung des 18. Lebensjahres) abgeschlossen.

Einverständnis bei Minderjährigen

Hiermit erteilen die Eltern bzw. der/die Erziehungsberechtigte/n oder der/die gesetzliche Vertreter/in sein/ihr Einverständnis zu diesem Antrag:

Zustimmung zur elektronischen Antwort

Ich stimme zu, dass mir Antworten in diesem Verfahren im elektronischen Format in mein BayernID-Postfach zugestellt werden dürfen. Steht mir eine neue Nachricht im BayernID-Postfach zur Verfügung, werde ich hierüber per E-Mail benachrichtigt.