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Zuschuss Erkrankung [Abf0004]

Antrag auf Zuschuss für die Abfallentsorgung bei einer Erkrankung

Landkreis Landsberg am Lech – Kommunale Abfallwirtschaft

Information zum Zuschuss für die Abfallentsorgung bei einer Erkrankung


Wer erhält einen Zuschuss?
Einen Zuschuss zur Abfallentsorgung bei einer Erkrankung erhalten Personen, die aufgrund einer Erkrankung auf Dauer ein deutlich erhöhtes Abfallaufkommen haben.
Die Personen müssen auf einem Grundstück gemeldet sein, welches an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist.


Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt maximal 62,40 € pro Person und Jahr. Der Zuschuss wird in der Regel am Ende des Jahres ausbezahlt. Der jährliche Zuschuss darf die Höhe der jährlich zu entrichtenden Leerungs- und Gewichtsgebühren nicht überschreiten.


Wie wird der Zuschuss beantragt?
Den Zuschuss kann der Abfallgebührenbescheidempfänger (z.B. Grundstückseigentümer, Hausverwaltung) mit diesem Antragsformular beantragen. Dem Antrag muss eine ärztliche Bestätigung des Erkrankten beigefügt werden, dass aufgrund der Erkrankung auf Dauer ein deutlich erhöhtes Abfallaufkommen besteht. Für die Bestätigung kann dieser Vordruck verwendet werden. Am Ende des Antrags kann die ärztliche Bestätigung hochgeladen werden. Sofern Sie den Antrag als PDF-Druckversion verwenden, legen Sie die Bestätigung der Gemeinde bei. Der Zuschuss muss nicht jedes Jahr neu beantragt werden. Eine einmalige Antragstellung ist ausreichend. 5 Jahre nach der Antragstellung muss eine erneute ärztliche Bestätigung vorgelegt werden. Der Zuschuss wird ab Antragstellung gewährt.


Wie wird der Zuschuss ausbezahlt?
Der Zuschuss wird an den Empfänger des Abfallgebührenbescheides ausbezahlt. Wenn für das Grundstück, auf dem der Erkrankte gemeldet ist, ein SEPA-Lastschriftmandat für die Abfallgebühren vorliegt, wird der Zuschuss auf dieses Konto überwiesen. Falls kein Mandat vorliegt, bitte für die Auszahlung des Zuschusses die Bankverbindung des Empfängers des Abfallgebührenbescheides auf dem Antragsformular angeben.


Auszahlung des Zuschusses bei Umzug des Erkrankten
Wechselt der Erkrankte die Wohnung, muss dies vom Bescheidempfänger unverzüglich dem Landratsamt mitgeteilt werden. Der Zuschuss wird nur so lange gewährt, wie der Erkrankte auf dem Grundstück gemeldet ist. Der Bescheidempfänger des neuen Wohnsitzes kann für den Erkrankten einen neuen Antrag auf den Zuschuss stellen. In diesem Fall muss ein neues ärztliches Attest vorgelegt werden.


Wo gibt es weitere Informationen?

 

Landratsamt Landsberg am Lech

Kommunale Abfallwirtschaft 

Außenstelle 11

 

Frau Kukla:      

Tel.: 08191 129-1483

E-Mail: abfallwirtschaft@LRA-LL.bayern.de
 

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Landsberg am Lech bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

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Organisationsbezogene Daten
Persönliche Daten des Grundstückeigentümers
Es wird ein Zuschuss beantragt für
Der Zuschuss wird beantragt für das Grundstück
Auszahlung des Zuschusses

Der Zuschuss wird an den Empfänger des Abfallgebührenbescheides (Grundstückseigentümer, Hausverwaltung) ausbezahlt.


Bankverbindung des Empfängers des Abfallgebührenbescheides (Angabe nur notwendig, wenn kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt)

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