Landkreis Landsberg am Lech – Kommunale Abfallwirtschaft
Information zum Zuschuss für die Windelentsorgung bei Kleinkindern
Windeln von Kleinkindern müssen zusammen mit Hausmüll in die Restmülltonne entsorgt werden. Im Landkreis Landsberg am Lech werden die Müllgebühren verursachergerecht berechnet. Die Höhe der Müllgebühren richtet sich unter Anderem nach dem Gewicht der entsorgten Abfälle. Familien mit Kleinkindern entstehen durch die Entsorgung der Einwegwindeln erhöhte Kosten. Um die Familien zu entlasten, gewährt der Landkreis einen Zuschuss zur Windelentsorgung für Kleinkinder im Alter von 0 – 2 Jahren.
Wer erhält einen Zuschuss?
Für jedes Kleinkind, das in den ersten beiden Lebensjahren im Landkreis Landsberg am Lech gemeldet war und das zweite Lebensjahr vollendet hat, kann ein Zuschuss beantragt werden. Den Antrag muss der Empfänger des Abfallgebührenbescheides (z.B. Grundstückseigentümer, Hausverwaltung) stellen.
Wie kann der Zuschuss beantragt werden?
Der Zuschuss muss zwischen dem zweiten und dritten Geburtstag des Kindes mit diesem Formular beantragt werden.
Auf dem Antrag muss das Einwohnermeldeamt bestätigen, seit wann das Kind auf dem Grundstück gemeldet ist. Die Bestätigung können Sie hier herunterladen. Diese können Sie am Ende des Online-Antrages hochladen und an das Landratsamt versenden. Sofern Sie den Antrag als PDF-Druckversion verwenden, legen Sie die Bestätigung der Gemeinde bei.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung des Landkreises und wird nachträglich einmalig ausbezahlt. Die Höhe des Zuschusses ist auf einen Betrag von maximal 144,00 € pro Kind begrenzt.
Wie wird der Zuschuss ausbezahlt?
Wenn für das Grundstück, auf dem das Kind gemeldet ist ein SEPA-Lastschriftmandat für die Abfallgebühren vorliegt, wird der Zuschuss auf dieses Konto überwiesen. Falls kein Mandat vorliegt, bitte für die Auszahlung des Zuschusses die Bankverbindung des Empfängers des Abfallgebührenbescheides auf dem Antragsformular angeben.
Beantragung und Auszahlung des Zuschusses bei Umzug des Kindes
Da der Zuschuss grundstücksbezogen ausbezahlt wird, muss bei Umzug des Kindes innerhalb des Landkreises Landsberg am Lech während der ersten beiden Lebensjahre vom jeweiligen Bescheidempfänger ein Antrag gestellt werden. Der Zuschuss wird dann anteilsmäßig an die jeweiligen Bescheidempfänger ausbezahlt. Bei Umzug des Kindes kann der Antrag auch vor dem zweiten Geburtstag gestellt werden. Für Kinder, die nicht die vollen ersten zwei Lebensjahre im Landkreis Landsberg am Lech gewohnt haben, wird eine anteilige Berechnung vorgenommen.
Ansprechpartnerin für weitere Informationen
Landratsamt Landsberg am Lech
Kommunale Abfallwirtschaft
Außenstelle 11
Frau Kukla:
Tel.: 08191 129-1483
E-Mail: abfallwirtschaft@LRA-LL.bayern.de