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Mieterselbstauskunft [Li0001]

Mieterselbstauskunft

Hinweis:

für die Mieterselbstauskunft ist ein Antrag auf eine Wohnung zwingend erforderlich.

Hier kommen Sie zu dem Antrag auf eine

 

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Landsberg am Lech bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

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Erst mit Bestätigung des Hinweises zur Datenschutzerklärung ist die Formularbearbeitung möglich!