08191 / 129 -1393, -1389, -1392, -1391
Mo. bis Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr
auslaenderamt@LRA-LL.bayern.de

Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Für wen stellen Sie den Antrag? Geben Sie an, ob Sie den Antrag für sich selbst stellen oder für eine andere leistungsberechtigte Person.
Machen Sie alle folgenden Angaben zur leistungsberechtigten Person.
Angaben zur leistungsberechtigten Person
Wählen Sie aus, welcher Nationalität bzw. welchen Nationalitäten die Person angehört. Es ist auch die Auswahl "ohne Angabe" möglich, falls die Person keiner Nationalität angehört.
Geben Sie das Geschlecht an, das auch beim Personenstandsregister oder Standesamt hinterlegt ist.
Straßenanschrift
Leistungsberechtigung
Wählen Sie den Aufenthaltsstatus aus.
Sollen für weitere Personen (Ehegatten, Kinder, Lebenspartner) Leistungen beantragt werden?
Wählen Sie aus, welcher Nationalität bzw. welchen Nationalitäten die Person angehört. Es ist auch die Auswahl "ohne Angabe" möglich, falls die Person keiner Nationalität angehört.
Geben Sie das Geschlecht an, das auch beim Personenstandsregister oder Standesamt hinterlegt ist.
Leistungsberechtigung
Wählen Sie den Aufenthaltsstatus aus.
Möchten Sie Bedarfe für Bildung und Teilhabe geltend machen?

Geben Sie an, warum Sie die Leistung beantragen.

Einkommen und Vermögen
Verfügen Sie über Einkommen und/oder Vermögen?
Haben Sie Ansprüche gegenüber Dritten?
Geben Sie an, ob Ihr Lebensunterhalt auf Grund einer Verpflichtung nach § 68 Abs. 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes gedeckt wird.
Angaben zur Person, die eine Verpflichtung eingegangen ist

Wir weisen darauf hin, dass falsche Angaben strafrechtlich verfolgt werden.

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