nach § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG
Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Landsberg am Lech bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO.
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Nach dem Senden haben Sie die Möglichkeit den Antrag mit Ihren Eingaben als Kopie herunterzuladen.